Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit über die Höhe der Arbeitslosenhilfe; Fiktive Erhöhung des Bemessungsentgelts ; Verfassungsmäßigkeit der Absenkungsregelung beim Bemessungsentgelt; Erhöhungspauschale wegen früher gezahlter Einmalleistungen im Recht der Arbeitslosenhilfe; Anspruch auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 30.10.2003 - S 30 AL 187/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03
Auch ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.03.1994 (BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 6) könne unter Berücksichtigung der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 1998 des statistischen Bundesamtes noch nicht davon ausgegangen werden, dass der Anteil der kirchenlohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer/innen gegenüber dem Jahr 2001 auf unter 55 % gesunken sei.Ergänzend zu den Ausführungen des Sozialgerichts weist der Senat insbesondere darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1994 (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 6 = BVerfGE 90, 226, 238) dem Gesetzgeber ausgehend von der verfassungsmäßig zulässigen pauschalen Berücksichtigung der Kirchensteuer lediglich eine Beobachtungs- und Handlungsverpflichtung zur Einhaltung der Verfassungsmäßigkeit der pauschalen Berechnung auferlegt, nicht aber einen Zeitpunkt bestimmt hat, ab dem die Berücksichtigung der Kirchensteuer verfassungswidrig ist.
- BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03
Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05.06.2003 (B 11 AL 67/02 R).Im Übrigen hat das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R - dargelegt, dass die fehlende Anordnung einer pauschalen Erhöhung des Bemessungsentgelts für die Alhi wegen Nichtberücksichtigung von Einmalleistungen aufgrund des steuerfinanzierten Charakters der Leistung und des damit verbundenen weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums nicht verfassungswidrig ist.
- BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95
Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03
Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass diese Differenzierung vorgenommen werde (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 14).
- BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 55/01 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03
Dieser ist nur im Nachhinein nachzuvollziehen, was den Gesetzgeber berechtigt, sich auf die Auswertung des statistischen Zahlenmaterials, das zur Verfügung steht, zu beschränken (vgl. BSG vom 25.06.2002 in BSG SozR 3 - 4300 § 136 Nr. 1) und sodann - für die Zukunft - eine Entscheidung zu treffen. - BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03
Sie ist nicht gesetzes- und verfassungswidrig (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 242 Nr. 1 und § 136 Nr. 10). - BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 4/03 R
Arbeitslosenhilfe - Herabbemessung aus Gründen, die in der Person des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03
Nur auf dieses ist daher weiterhin abzustellen (vgl. BSG SozR 4 - 4300 § 200 Nr. 1). - BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 98/92
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Kinder in der Ausbildung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 9 AL 223/03
Das Sozialgericht hat zu Recht auf die durch das Bundessozialgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Vorschrift hingewiesen (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 4).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 1 AL 57/05
Arbeitslosenversicherung
Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen Urteils und die zu dieser Frage ergangene Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (LSG NRW Urteil des 1. Senates vom 16.08.2005, Az.: L 1 AL 117/03; Urteile des 9. Senates vom 09.09.2004, Az.: L 9 AL 105/03 und 01.07.2004, Az.: L 9 AL 223/03; Urteile des 12. Senates vom 29.06.2005, Az.: L 12 AL 185/04 und 28.08.2002, Az.: L 12 AL 108/01 sowie des 19. Senates vom 12.12.2005, Az.: L 19 AL 130/05, jeweils mit weiteren Nachweisen).